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Winfried Weber
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Rosendahl, den 24.02.2009
LESERBRIEF
zum Artikel „Vorwürfe gegen mich unbegründet“ vom 31.10.2009.
Der Rat entscheidet
„Ich entscheide nicht, der Rat entscheidet“, das war ein Lieblingssatz unseres ehemaligen BM Meyering. Nach Rechtslage sollen Gebühren kostendeckend sein – „sollen“ bedeutet, dass nur bei gewichtiger Begründung davon abgewichen werden darf. Unterdeckungen dürfen in den 3 darauf folgenden Jahren ausgeglichen werden – das heißt, spätetens nach 3 Jahren muss ein Ausgleich erfolgen. Für die Berechnungszeiträume 2000 und 2001 lag eine deutliche Unterdeckung vor, eine Gebührenanpassung ist nicht erfolgt, eine gewichtige Begründung dafür wurde nicht gegeben, es erfolgte auch in den darauf folgenden Jahren kein Ausgleich – alles auf Ratsbeschluss.
Die Vorlagen für die Ratsentscheidung wurden von der Verwaltung erstellt. Darin waren die Defizite aufgelistet. Es liegt eine Aussage des Kämmerers dazu vor und Stellungnahmen von 4 Ratsmitgliedern aus allen damaligen Fraktionen, auch der CDU. Aus den 4 Stellungnahmen ist eindeutig zu entnehmen, dass die Ratsmitglieder nicht ausreichend über den Sachverhalt informiert wurden. Der Rat hatte schon im Vorfeld, auf Basis dieser geäußerten Meinung der jetzigen Ratsmitglieder, den Bürgermeister beauftragt alle nötigen Schritte für einen Schadensregulierung einzuleiten. Der Rat war und ist Herr des Verfahrens – nicht wie behauptet Herr Niehues. Die Begründung der Schadensersatzklage begründete sich immer auf der nicht ausreichenden Information. Das Gericht stellt aber die Hypothese auf, dass der Rat auch bei Kenntnis der Vorschriften nicht anders entschieden hätte. Das kann man auch anders sehen, spielt aber keine Rolle mehr. Neu an der ganzen Debatte ist, dass aus der CDU-Mehrheitsfraktion jetzt plötzlich die klare Aussage kommt, dass es damals ihr politischer Wille war, die Gebühren nicht kostendeckend festzulegen. Die ganzen Diskussionen, die Klage und die damit verbunden Kosten hätten wir uns sparen können, wenn die CDU gleich ihren „Offenbarungseid“ geleistet hätte. Die CDU selbst hat ihr Mitglied Meyering in diese Situation gebracht – nicht der Rat und schon gar nicht Herr Niehues. Die waren per Gesetz angehalten, den entstanden Schaden von einem möglichen Verursacher erstatten zu lassen.
Die Aussagen damaliger Fraktionsmitglieder der CDU lassen aber erkennen, wie der Willensbildungsprozess in der CDU abgelaufen ist. Welche Clique hat hier gesteuert?
Sind damit die Vorwürfe gegen Herr Meyering unbegründet – für mich letztlich nicht. Er hat geschworen Schaden von der Gemeinde und seinen Bürgern abzuhalten, aus meiner Sicht hätte er den Ratsbeschluss beanstanden müssen, weil der Rat in seinem Beschluss keine wichtige Begründung gegeben hat, warum man von den Ausgleichs-Vorschriften abweicht. In den Folgejahren hätte er die Ratsentscheidungen beanstanden müssen, weil der Ausgleich für die Jahre 2000 und 2001 noch nicht erfolgt ist. Das Nachtreten gegen Herr Niehues ist unglaublich, da hat wohl einer seine Wahl-Niederlage noch nicht verkraftet. Der Rat entscheidet – schon vergessen Herr Meyering?
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